
Eine erfreuliche Meldung erreicht uns vom Steueramt des Kantons Schaffhausen.
Die jährlichen Mitgliederbeiträge können ab dem 01.01.2025 von den Steuern abgezogen werden. Abzugsfähig sind 80%.
Weiterhin bleiben Spenden, Zuwendungen etc. zu 80% abzugsfähig.
