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August 11, 2025

Mitgliederbeiträge JSKS steuerlich abzugsfähig


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Eine erfreuliche Meldung erreicht uns vom Steueramt des Kantons Schaffhausen.

Die jährlichen Mitgliederbeiträge können ab dem 01.01.2025 von den Steuern abgezogen werden. Abzugsfähig sind 80%.

Weiterhin bleiben Spenden, Zuwendungen etc. zu 80% abzugsfähig.