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März 15, 2021

Neue Regelung Treffsicherheitsnachweis


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Aufgrund der vom Bundesrat verordneten Massnahmen mussten sämtliche Vereinsaktivitäten eingestellt werden. Aus diesem Grund findet in unserem Jagdschiessstand in Siblingen, wie auch in allen anderen Kantonen, kein Schiessbetrieb statt.
Dies hat zur Folge, dass es voraussichtlich erst ab April 2021 möglich ist, einen aktuellen Treffsicherheitsnachweis zu erlangen. Deshalb hat das Ressort Jagd und Fischerei des Kantons Schaffhausen – in Anlehnung an andere Kantone – für den Treffsicherheitsnachweis folgenden Beschluss gefasst:

 Jahresjagdpässe

Jahresjagdpässe von Pächterinnen bzw. Pächtern und Jagdaufseherinnen bzw. Jagdaufsehern (ohne Jahresgästepässe) für das Jagdjahr 2021/2022 werden aufgrund vorgenannter Situation ohne aktualisierten Treffsicherheitsnachweis ausgestellt.

Ein aktualisierter Treffsicherheitsnachweis muss jedoch spätestens bis zum 30. Juni 2021 unaufgefordert beim Ressort Jagd und Fischerei des Kantons Schaffhausens nachgereicht werden. Dies wird den betroffenen Personen persönlich mittels Schreiben und unter Anbringung eines entsprechenden Hinweises auf dem Jagdpass mitgeteilt.

Verspätetes bzw. ausbleibendes Einreichen des aktualisierten Treffsicherheitsnachweises führt zum Einzug des Jagdpasses durch die kantonale Jagdbehörde.

Jahresgäste-Jagdpässe und Tagesjagdpässe

Das Lösen von Jahres- und Tagesjagdpässen für Gäste ist für das Jagdjahr 2021/2022 ohne aktualisierten Treffsicherheitsnachweis nicht möglich. Die oben genannte Ausnahme für das Nachreichen des aktualisierten Treffsicherheitsnachweises gilt hier nicht.

Weitere Informationen sind unter folgender Adresse erhältlich:

Kanton Schaffhausen
Departement des Innern
Abt. Jagd und Fischerei
Mühlentalstrasse 105
8200 Schaffhausen

[email protected]